Jeder sieht gerne eine große Auswahl an verschiedenen Produkten in den Geschäftsregalen ausgelegt. Doch niemand denkt darüber nach, wie diese Produkte ihren Weg in das jeweilige Geschäft gefunden haben. Denn dahinter stehen große Logistikunternehmen, die verschiedene Produkte tagtäglich durch das Land befördern, damit Menschen in den entlegensten Winkeln des Landes das kaufen können, was sie brauchen. Um das zu gewährleisten sind Transportunternehmen unentbehrlich. Sie sind für den Vertrieb und Transport verschiedener Güter zuständig.
Aufgaben eines Transportunternehmens
Das Logistikunternehmen, auch als Disponent bezeichnet, hat die Aufgabe Güter, die sich auf einem Fuhrpark befinden, zu transportieren. Das bedeutet, dass Güter unter koordinierter Anleitung von Berufskraftfahrern von A nach B befördert werden müssen. Dabei handelt es sich meistens um Umschlagplätze von Lieferanten an denen bestimmte Güter abgeholt werden und anschließend zum Umschlagplatz des Kunden gebracht werden müssen. Dabei müssen einige Formalien beachtet werden. Hierbei handelt es sich um einen Frachtbrief und Lieferschein. Alle Unterlagen müssen korrekt ausgefüllt und mit der richtigen Ware auf Fahrzeuge verteilt werden. Die Verladung der Waren erfolgt gesetzmäßig nicht vom Kraftfahrer, sondern vom Lademeister und seinen Gehilfen.
Logistikunternehmen und Pflichten
Unternehmen, die sich mit dem Transport von Gütern beschäftigen, haben bestimmte gesetzliche Pflichten zu erfüllen. In erster Linie haben dabei der Fahrer und das Speditionsunternehmen die Ruhe - und Fahrzeiten einzuhalten. Bei Verstößen dieser Regelungen muss das Transportunternehmen dafür haften. Die Ladungssicherung erfolgt durch den Fahrer. Das bedeutet also, dass alle am Transport von Gütern beteiligten Personen für den allgemeinen Zustand, also den Transport, die Papiere und die Pünktlichkeit verantwortlich sind.
Auch verkehrsgesetzliche Regelungen müssen eingehalten werden. Dazu gehören Feiertags - und Sonntagsfahrverbote. Auch die Durchfahrtsverbote im Transitverkehr müssen eingehalten werden. Jegliche Verstöße gegen die Regelungen werden dabei strafrechtlich verfolgt.
Alle Auslagen des Berufskraftfahrers, der für die Spedition tätig ist, wie zum Beispiel Spesen, müssen vom Logistikunternehmen getragen werden.
Speditionen, die sich auf Umzüge spezialisieren, also meistens auf den Möbeltransport, sind in der Regel mit 3, 5 Tonnen - Fahrzeugen ausgestattet. In Deutschland ist dafür allerdings eine Lizenz notwendig. Etwa 620 Euro werden pro Kubikmeter Umzugsvolumen als Grundhaftung fällig. Bei einer Größe von 50 Kubikmetern beträgt die Summe also etwa 31 000 Euro. Alle Schäden, die beim Umzug entstehen könnten und einen höheren Betrag erreichen, werden nicht mehr gedeckt. Speditionen mit kleineren Fahrzeugen, also unter 3, 5 Tonnen, unterliegen dem Güterkraft - Verkehrsgesetz. Im Allgemeinen wird das als Sprinter - Klasse bezeichnet. Demnach sind diese Unternehmen nicht versichert, da sie keiner Versicherungspflicht unterliegen. Das bedeutet allerdings auch, dass hier keine Haftungsregeln gelten.
Arten des Verkehrs bei Speditionsunternehmen
50 bis 75 Kilometer werden in der Regel als Nahverkehr angesehen. Laut dem Bundesamt für Güterverkehr handelt es sich hierbei um den Nahverkehr. Ab 150 Kilometern handelt es sich um den Bezirksverkehr. Alles was weiter als 150 Kilometer entfernt liegt, wird in Deutschland als innerdeutscher Fernverkehr bezeichnet. Grenzüberschreitender Verkehr wird in der Regel als internationaler Verkehr bezeichnet.
Unterschieden wird genauso zwischen Verteilerverkehr. Dazu zählen Kraftwagen unter 3, 5 Tonnen. Meistens sind damit Speditionsunternehmen gemeint, die mit Lebensmittel - oder Postdienstlieferungen beschäftigt sind.